Das Bundeskabinett hat ein Arbeitsprogramm "Bessere Rechtsetzung 2016" beschlossen. Mit über 30 zusätzlichen Maßnahmen und Vorhaben soll bürokratischer Aufwand weiter reduziert werden.
Die Bundesregierung plant mit dem neuen Arbeitsprogramm unter anderem:
weitere Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger. Hierbei werden besonders die Erkenntnisse aus der sogenannten Lebenslagenbefragung des Statistischen Bundesamtes berücksichtigt. Geplant sind Erleichterungen bei familienpolitischen Leistungen, im Gesundheits- und Pflegewesen und bei der Einkommensteuererklärung;
Das Arbeitsprogramm "Bessere Rechtsetzung 2016" enthält insgesamt mehr als 30 konkrete Maßnahmen und Vorhaben, die den Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft reduzieren werden und die der kontinuierlichen Verbesserung von Rechtsetzungsprozessen dienen.
Damit ergänzt und erweitert die Bundesregierung das zu Beginn der 18. Legislaturperiode beschlossene Arbeitsprogramm Bessere Rechtsetzung 2014, das bereits in beträchtlichen Teilen umgesetzt oder auf dem Wege konsequenter Umsetzung ist.
Die mit dem Regierungsprogramm Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung im Jahre 2006 begonnenen Arbeiten werden damit weiter konsequent fortgesetzt und die Vorgaben der aktuellen Koalitionsvereinbarung eingehalten.
(Quelle: Bundesministerium der Finanzen)
Berlin, 21. März 2016
In Westdeutschland steigt ab 1. Juli die Rente um 4,24 Prozent, in Ostdeutschland um 5,95 Prozent. Das ist die höchste Steigerung seit 23 Jahren. Der Rentenwert in den neuen
Ländern beträgt dann 94,1 Prozent des Westwerts. Das Rentenplus resultiert aus steigenden Löhnen, Wirtschaftswachstum und guter Arbeitsmarktlage.
(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Berlin, 10. April 2013
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Das Bundeskabinett hat heute den Bericht der Bundesregierung über die Durchführung der unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung nach § 65b Absatz 3 SGB V beschlossen.
Patientenorientierung und Transparenz im Gesundheitswesen sind wichtige Ziele der Bundesregierung. Damit bei der medizinischen Versorgung das Wohl der Patientinnen und Patienten im
Mittelpunkt steht, ist es von großer Bedeutung, dass sie ihre Rechte gegenüber den Krankenkassen und Leistungserbringern möglichst selbständig wahrnehmen. Um sie dabei zu unterstützen, steht
ihnen seit Anfang 2011 die unabhängige Verbraucher- und Patientenberatung als reguläres Angebot der Krankenkassen zur Verfügung. Zuvor war sie modellhaft erprobt worden.
Bei der „Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD)“ erhalten Patientinnen und Patienten kostenfrei und
qualitätsgesichert Antworten auf Fragen zur Gesundheit und zur Behandlung, aber auch zu gesundheitsrechtlichen Belangen. Das sind z.B. Fragen zu
Behandlungsmethoden, zu Rechten als Patient bei der Behandlung oder bei dem Verdacht auf einen Behandlungsfehler. Auch mit Fragen zum Gesundheitssystem etwa im Zusammenhang mit einem
Kassenwechsel oder der Suche nach einer Adresse für ein Behandlungsangebot können sich die Patientinnen und Patienten an die unabhängige Verbraucher- und Patientenberatung wenden. Für ihre
Anliegen steht den Patientinnen und Patienten eine telefonische Beratungsmöglichkeit zur Verfügung, oder sie können sich in einer von bundesweit 21 Beratungsstellen vor Ort beraten lassen. Das
unabhängige Beratungsangebot ergänzt die Beratung durch Träger sozialer Leistungen wie z.B. Krankenkassen und Pflegestützpunkte.
Zwei Jahre unabhängige Verbraucher- und Patientenberatung haben gezeigt, dass sich das Angebot der unabhängigen Patientenberatung bewährt hat, denn Patientinnen und Patienten können
sich hier in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen qualitätsgesichert und kostenfrei informieren und beraten lassen. Die Beratung erfolgt auf einem qualitativ hohen Niveau und
Ratsuchende nehmen das Beratungsangebot gerne in Anspruch. Nutzerinnen und Nutzer fühlen sich inhaltlich informativ und korrekt beraten. Nach ihrer Einschätzung erfolgt die Beratung neutral,
freundlich und verständlich sowie zuverlässig.
Der Bericht wird zunächst dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet und dann zu gegebener Zeit veröffentlicht.
Informationen zur UPD finden Sie hier:
http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/startseite.html
Betrifft Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen
Hausbesuch vom Zahnarzt:
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Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen können künftig auch zu Hause zahnärztlich behandelt werden.
Voraussetzung: Sie können eine Zahnarztpraxis aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr aufsuchen.
Zahnärztinnen und Zahnärzte erhalten dafür eine zusätzliche Vergütung.
Zum 1. April 2013 treten Neuregelungen in Kraft, die eine Verbesserung der zahnärztlichen Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen bewirken.
Für die Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen, die eine Zahnarztpraxis aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit oder Behinderung nicht oder nur mit erheblichem Aufwand aufsuchen können, erhalten Zahnärztinnen und Zahnärzte ab dem 1. April 2013 eine zusätzliche Vergütung.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband setzen mit einem entsprechenden Beschluss des Bewertungsausschusses vom 15. Februar 2013 Vorgaben des Gesetzgebers aus dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz um.
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr:
„Viele Patientinnen und Patienten schaffen aus Gesundheitsgründen bzw. wegen ihres Handicaps nicht den Weg in die Zahnarztpraxis. Deshalb müssen Zahnärzte verstärkt zu diesen Menschen kommen. Dies ist in besonderem Maße für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen, die die Zahnarztpraxis nicht mehr aufsuchen können, wichtig. Zahnmedizinische Erkrankungen sollen auch in diesen Fällen vermieden, frühzeitig erkannt und behandelt werden. Die aufsuchende Versorgung wird deshalb angemessen und extrabudgetär honoriert. Die Anreize für eine bessere Versorgung weisen damit in die richtige Richtung. Eine entscheidende Versorgungslücke bei immobilen Patientinnen und Patienten wird nun geschlossen.“
Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz wurden die Rahmenbedingungen für eine aufsuchende zahnärztliche Betreuung von immobilen Patientinnen und Patienten verbessert und Anreize für diese Form der Leistungserbringung geschaffen. Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte erhalten in diesen Fällen zusätzlich zu den Besuchsgebühren und dem Wegegeld eine Vergütung für die Versorgung in häuslicher Umgebung oder in Einrichtungen.
Die zusätzliche Leistungsposition soll dem erhöhten personellen, instrumentellen und zeitlichen Aufwand für die aufsuchende Betreuung Rechnung tragen. Durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz wurde der anspruchsberechtigte Personenkreis auf Menschen mit Demenz und psychischen Erkrankungen erweitert.
Die Neuregelungen sind mit Mehrkosten für die GKV in Höhe von jährlich 20 Mio. Euro verbunden. Gegenwärtig erfolgt in etwa
700.000 Fällen eine aufsuchende zahnärztliche Versorgung.
Perspektivisch ist von einem Anstieg der Fallzahlen auf jährlich ca. 1,5 Mio. Fälle auszugehen. Patientinnen und Patienten können sich bei Fragen an ihre Krankenkasse oder an die jeweils in ihrem Bundesland zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) wenden.
Eine Übersicht über die KZVen in Deutschland finden sie hier: http://www.kzbv.de/mitglieder.363.de.html
Betrifft Altenpflege
Philipinische Pflegekläfte für Deutschland:
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Derzeit fehlen in Deutschland etwa 10.000 Fachkräfte in der Altenpflege. Jetzt haben die Bundesagentur für Arbeit und die Arbeitsverwaltung der Philippinen eine Vermittlungsabsprache unterzeichnet. Damit können qualifizierte philippinische Pflegekräfte in Deutschland arbeiten.
Ausgebildete Pflegekräfte sind in Deutschland knapp. Aktuell gibt es etwa 10.000 offene Stellen für Altenpflegerinnen und Altenpfleger. Um den Bedarf zu decken, ist am 19. März in Manila (Philippinen) eine Vermittlungsabsprache zwischen der Zentrale für Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitsverwaltung der Philippinen unterzeichnet worden. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass philippinische Pflegekräfte in Deutschland arbeiten können. Entsprechende Absprachen gab es bisher nur mit den Arbeitsverwaltungen von Kroatien und mit Serbien.
Die Vereinbarung orientiert sich am Verhaltenskodex der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Dieser sieht vor, dass eine länderübergreifende Anwerbung von Gesundheitspersonal nur erfolgen soll, wenn im Ausgangsland kein Fachkräftemangel besteht. Um die philippinischen Pflegekräfte auf ihre Arbeit in Deutschland vorzubereiten, erhalten sie in ihrem Heimatland eine sprachliche und kulturelle Schulung. In Deutschland werden sie dann zu denselben Vertragskonditionen beschäftigt wie deutsche Pflegekräfte.
Ursula von der Leyen:
"Im Pflegebereich ist die Nachfrage nach Fachkräften riesengroß. Mit der Vermittlungsabsprache öffnen wir den deutschen Arbeitsmarkt für qualifiziertes Personal von den Philippinen. Der Bedarf an Pflegefachkräften ist auch mit Blick auf die Zukunft so groß, dass wir nicht nur alle inländischen und europäischen Potenziale ausschöpfen dürfen, sondern auch auf dem internationalen Arbeitsmarkt aktiv für Karrieren in Deutschland werben müssen."
Angesichts des Fachkräfteengpasses hatten sich Bund, Länder und Verbände mit der am 13. Dezember 2012 vereinbarten Ausbildungs- und Qualifizierungs- offensive Altenpflege auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket in insgesamt zehn Handlungsfeldern zur Fachkräftesicherung in der Altenpflege verständigt. Hierzu gehören neben einer stärkeren Erschließung des inländischen Ausbildungs- und Qualifizierungspotenzials auch die qualifizierte Zuwanderung aus Drittstaaten auf Basis von Vermittlungsabsprachen.
Weitere Informationen: Zentrale für Auslands- und Fachvermittlung (ZAV): www.zav.de
Freitag: 15. März 2013
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Mehr junge Menschen sollen die Möglichkeit zum Bildungsaufstieg bekommen. Für die neue Bundesbildungsministerin Johanna Wanka gehört das Thema „Bildungsgerechtigkeit“ zu den Schwerpunkten ihrer Politik.
„In einem reichen Land wie Deutschland ist es wichtig, dass jedes Kind – völlig unabhängig von der Herkunft – eine Chance hat“, so Wanka im „3Fragen - 3Antworten-Interview“ im YouTube-Kanal der Bundesregierung.
Sie hebt dabei die guten Möglichkeiten des dualen Bildungssystems in Deutschland hervor. Eine berufliche oder eine handwerkliche Ausbildung sei genauso gut wie ein Studium.
Die Initiative der Bundesregierung „Studieren mit beruflicher Qualifikation“ macht es in vielen Bundesländern möglich, mit einer dreijährigen beruflichen Ausbildung und dann der entsprechenden dreijährigen Tätigkeit, ohne Aufnahmeprüfung und ohne Probesemester zum Studium zu gehen. „Und das verändert noch mal die Studien- und auch die Ausbildungswelt“, so die Ministerin.
Das Interview auf YouTube:
http://www.youtube.com/bundesregierung
Donnerstag: 14. März 2013:
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Unter den Folgen von sexuellem Missbrauch leiden Menschen oft ein Leben lang. Zentrale Empfehlungen des Runden Tisches gegen sexuellen Kindesmissbrauch werden nun umgesetzt.
Nachdem viele Fälle von Missbrauch in öffentlichen und privaten Einrichtungen bekannt geworden waren, hatte die Bundesregierung am 24. März 2010 den Runden Tisch gegen sexuellen Kindesmissbrauch eingerichtet. Es ist eine gemeinsame Verantwortung, für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt zu sorgen.
Ein wichtiges Anliegen des Runden Tisches war die Stärkung der Rechte von Opfern sexueller Gewalt. Diese Empfehlung wird jetzt umgesetzt. Durch das von der Bundesregierung in den Bundestag eingebrachte Gesetz werden Missbrauchsopfern zum Beispiel mehrfache Vernehmungen erspart. Auch die Verjährungsfristen für den Anspruch auf Schadensersatz ändern sich.
Die Regelungen im Einzelnen:
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Die neuen Regelungen sollen für einen besseren Opferschutz sorgen. Das gilt insbesondere für Ermittlungs- und Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs. Hier sind unter anderem folgende Neuerungen vorgesehen:
Zudem sollen zivilrechtliche Schadenersatzansprüche von Missbrauchsopfern erst in 30 Jahren verjähren. Zurzeit verjähren Ansprüche aufgrund einer vorsätzlichen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung in der Regel bereits nach drei Jahren.
Der Deutsche Bundestag hat das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz nun beschlossen.
Hilfsfonds für die Betroffenen:
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Eine weitere Handlungsempfehlung des Runden Tisches zielte auf die Einrichtung eines Hilfsfonds für die Betroffenen, die Missbrauch im familiären Bereich erleben mussten.
Die Länder zögern immer noch, sich finanziell an dem Hilfsfonds zu beteiligen. Der Bund will die Opfer aber nicht mehr länger warten lassen. Er stellt zum Mai diesen Jahres seinen Anteil in Höhe von 50 Millionen Euro zur Verfügung, damit der Fonds seine Arbeit aufnehmen kann. Eine unabhängige Clearingstelle soll die Ansprüche aller Opfer klären.
Freitag: 08. März 2013
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Der Integrationsbeirat will die Möglichkeiten von Migranten zur sozialen Teilhabe weiter vergrößern. Zu diesem Zweck hat der Beirat konkrete Handlungsempfehlungen beschlossen. Inhaltliche Schwerpunkte sind die Bereiche Bildung und Arbeit. Darüber hinaus beziehen sich die Vorschläge vor allem auf die Rolle von Einwandererorganisationen sowie von Medien, Kultur und Sport. Erarbeitet wurde der Beschluss von einer Arbeitsgruppe des Beirats unter Leitung von Mehmet Tanriverdi. Vorsitzende des Beirats ist Staatsministerin Maria Böhmer.
„Gelingende Integration und soziale Teilhabe gehören untrennbar zusammen! Umso mehr begrüße ich die Vorschläge des Integrationsbeirats. Seit 2005 sind wir bei der Verbesserung der
Möglichkeiten der sozialen Teilhabe einen großen Schritt nach vorne gekommen. Das Ziel der gleichen Teilhabe der 16 Millionen Migranten in unserem Land ist jedoch noch nicht
erreicht.
Zu Recht nimmt der Beirat die Bildungschancen besonders in den Blick. Die intensive individuelle Förderung von jungen Migranten muss bereits im Vorschulalter beginnen und sich in der
Schule fortsetzen.
Für größere Möglichkeiten für Migranten auf dem Arbeitsmarkt sorgt das am 1. April vergangenen Jahres in Kraft getretene Gesetz zur verbesserten Anerkennung ausländischer Abschlüsse.
Ausdrücklich unterstütze ich die Forderung des Beirats, dass alle Länder ihrer Ankün-digung schnellstmöglichst nachkommen, eigene Gesetze zu verabschieden. Dies hilft den Betroffenen und unserem
Land, das verstärkt die Potenziale der Zuwanderer nutzen kann.
Einen wichtigen Akzent setzt der Beiratsbeschluss auch mit der Forderung, den Anteil der Migranten im öffentlichen Dienst zu erhöhen. Gerade in den Kindergärten, Schulen, bei Polizei
und Feuerwehr sowie in der Verwaltung sind Migranten angesichts der wachsenden Vielfalt unverzichtbare Brückenbauer! Mit seinem Vorstoß unterstützt der Beirat die im Nationalen Aktionsplan
Integration als Schwerpunkt vereinbarten Maßnahmen zur Gewinnung von Migranten für den öffentlichen Dienst“, betonte Staatsministerin Böhmer.
Mehmet Tanriverdi erklärte: „Integration gelingt, wenn Teilhabe gelingt. Dafür müssen in allen Lebensbereichen die Voraussetzungen geschaffen werden. Bund, Länder und Kommunen müssen
dabei mit-wirken; vor allem aber die Menschen in unserem Land, Einwanderer und Einheimische. Für besonders wichtig halte ich: Die Herkunft der Eltern darf für den Bildungs- und Berufserfolg der
Kinder nicht mehr entscheidend sein. Zudem muss sich die Vielfalt in unserem Land in allen Berufsfeldern widerspiegeln. Manchmal kann auch eine Einwandererquote ein geeignetes Instrument dafür
sein. Aber auch Kultur und Medien, Sport und die bessere Einbindung von Einwandererfamilien in lokale Angebote spielen eine wichtige Rolle. In all diesen Bereichen liefert der Integrationsbeirat
eine Reihe von Handlungsempfehlungen, die den Integrationsprozess beschleunigen, um die soziale Teilhabe zu erlangen. Ich freue mich auch, dass die Rolle der Migrantenorganisationen nicht mehr
nur geschätzt wird, sondern mit dem Einstieg des Bundes in die finanzielle Förderung ein erster Schritt zum Aufbau von festen Strukturen gemacht wird.“
Ausgewählte Kernpunkte des Beschlusses:
Bildung:
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- Eltern müssen ihren Kindern möglichst früh den Zugang zur deutschen Sprache ermöglichen. Kindertageseinrichtungen sind Bildungseinrichtungen, die möglichst früh von allen Kindern besucht werden sollten. Bund, Länder und Kommunen müssen dafür sorgen, dass quantitativ ausreichende und qualitativ hochwertige Betreuungsangebote bereits für Kinder in den ersten drei Lebensjahren zur Verfügung stehen und das Personal entsprechend qualifiziert ist. Die unterschiedlichen Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Kommunen im Erziehungs- und Schulbereich dürfen nicht zu einer Beeinträchtigung der Förderung führen.
- Eltern sind gefordert, an der Schul- und Bildungslaufbahn ihrer Kin-der aktiv mitzuwirken. Zugleich brauchen sie gezielte Informationen über das deutsche Bildungssystem und bessere
Formen der Ansprache.
- Eltern dürfen dem Bildungs- und Integrationserfolg ihrer Kinder nicht im Wege stehen, indem sie diese von Teilen des Unterrichts oder auch von sozialen schulischen Aktivitäten
fernhalten. Die Schulaufsichtsbehörden und mit ihnen die Länder sind aufgefordert, die Schulpflicht mit allen erforderlichen Mitteln durchzusetzen. Dies gilt auch für Schwimm- und
Sportunterricht.
- Mehrsprachigkeit als wertvolle Kompetenz darf nicht verloren gehen. Für eine interkulturelle Identitätsentwicklung jedes Einzelnen ist es unabdingbar, auch die Sprache(n) der Eltern
zu erlernen, sie zu pflegen und zu fördern.
Übergänge zwischen Schule und Beruf:
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- Der Anteil der jungen Menschen (18 bis 24 Jahre) mit Migrationshintergrund, die keinen beruflichen Abschluss haben, ist doppelt so hoch wie bei denjenigen ohne Migrationshintergrund. Deshalb müssen junge Migranten besonders gefördert werden, z.B. durch Praktika, Ausbildungsmentoren und Berufsberater mit eigenem Migrationshintergrund. Entsprechende Programme müssen lange vor dem Abschluss der Schule beginnen. Das Regelangebot der Bundesagentur für Arbeit für die Berufseinstiegsbegleitung ab der Vorabgangsklasse bis in die Berufsausbildung hinein kann aber nur allen Jugendliche zugute kommen, wenn die notwendige Kofinanzierung auch von allen Ländern geleistet wird.
- Wenn Kinder von Einwanderern bei Einstellungsentscheidungen mit Vorbehalten konfrontiert werden, die ihre Chancen auf einen Ausbildungs- und Arbeitsplatz verringern, muss dem mit
allen Mitteln- auch denen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes- begegnet werden. Auch Betriebsvereinbarungen können hier weiterhelfen.
Gleichberechtigte Berufswahl und Arbeitsmarkt:
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- Das Bundesgesetz zur verbesserten Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse vergrößert die Berufschancen von bereits hier lebenden Einwanderern und macht Deutschland im Wettbewerb um ausländische Fachkräfte attraktiver. Die Bundesländer müssen für ihren Bereich, u.a. den Lehrerberuf, den Ingenieurberuf und Sozialberufe, möglichst schnell ähnliche Gesetze verabschieden. In einigen Ländern ist dies bereits geschehen. Dabei ist entscheidend, dass die Ländergesetze möglichst inhaltsgleich sind, damit die Anerkennungspraxis in ganz Deutschland einheitlich ist.
- Ob Verwaltung, Gemeindevertretung, Polizei, Feuerwehr, Schule, Krankenhaus- es sollte die Qualifikation und nicht die Herkunft einen Menschen über die Besetzung einer Stelle
entscheiden. Dazu muss der interkulturellen Kompetenz einschließlich der Sprachkenntnisse von Bewerbern bei Einstellungen eine größere Bedeutung beigemessen werden. Dies gilt insbesondere für
Berufsberaterinnen und Berufsberater.
- In bestimmten Berufsgruppen könnte auch eine Zielvorgabe ein geeignetes Instrument sein, um die interkulturelle Öffnung zu befördern.
Interkulturelle Öffnung von Behörden, Institutionen und Diensten:
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- Eine verstärkte interkulturelle Öffnung von Institutionen und gesellschaftlichen Einrichtungen ist Ausdruck gegenseitiger Verpflichtung und Verbindlichkeit, die auch von Einwanderern gefordert wird (beispielsweise durch Integationskurse und Integrationsvereinbarungen). Im Ergebnis wird das Potenzial der Einwanderer zum Nutzen aller besser entwickelt und entfaltet.
- Die interkulturelle Öffnung sollte auch bei sozialen Diensten und im Gesundheitssystem vorangetrieben werden. Einwanderer sind vielfach in den Berufen der medizinischen Versorgung
und Pflege tätig. Dies schlägt sich noch zu selten bei der Besetzung von Leitungsfunktionen nieder. Hier besteht noch erheblicher Bedarf, vor allem im Bereich der kultursensiblen Altenpflege,
denn hier wird die Nachfrage in Deutschland in den kommenden Jahren erheblich steigen.
Einwandererorganisationen:
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- Als Vermittler zwischen Einwanderergruppen und der Mehrheitsgesellschaft können Einwandererorganisationen Wege zur sozialen Teil-habe ebnen, sei es im Umgang mit Behörden, grundlegenden Informa-tionen über das Bildungssystem oder der Weitervermittlung an pass-genaue Unterstützungsangebote.
- Einwandererorganisationen sind solide Ansprechpartner auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene. Sie haben Zugang zu ihrer jeweiligen Einwanderergruppe, sind aber auch wichtige
Brückenbauer in die Herkunftsländer. Ihre exponierte Stellung innerhalb des Integrationsprozesses haben Einwandererverbände in den letzten Jahren durch intensive Mitarbeit in der
Integrationspolitik auf Bundesebene bewiesen. Um ihre erfolgreiche Integrationsarbeit zu verstetigen, verdienen sie weitere Unterstützung. Umso mehr ist der Einstieg des Bundes in die
Strukturförderung von Einwandererorganisationen zu begrüßen. Die finanzielle Unterstützung ermöglicht den Organisationen den Auf- und Ausbau von festen Strukturen.
Medien:
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- Medien sind wichtige Akteure im Bereich der Integrationspolitik. Dies gilt sowohl für deutschsprachige als auch für nicht-deutschsprachige Medien in Deutschland. Hier wird öffentliche Meinungsbildung betrieben. Um Integration zu stärken, ist ein wohlüberlegter und verantwortungsvoller Umgang mit sensiblen Themen, die Migration und Integration betreffen, wichtig. Ein auf dieses Anliegen zugeschnittenes Angebot bietet der „Mediendienst Integration“, der seit November 2012 für Medien Informationen aus den Bereichen Integration und Migration aufbereitet und auch Experten vermittelt.
- Die Vielfalt Deutschlands muss sich in den Medien widerspiegeln. Während im Bereich der Informationssendungen (einsch. Moderation) deutliche Fortschritte zu verzeichnen sind,
besteht besonderer Nach-holbedarf in der fiktiven Medienwelt: Schauspieler mit (sichtbarem) Einwanderungshintergrund werden meist nur für Rollen eingesetzt, bei denen dieser Aspekt eine
ausdrückliche Betonung entfaltet, gelegentlich positiv (als ausdrücklich gut integriert), zumeist aber negativ (als Verbrecher, Flüchtling, Verschleppungsopfer etc.) Rollen ohne diesen
ausdrücklichen Bezug auf den Einwanderungshintergrund werden selten an Einwanderer vergeben.
Den ausführlichen Beschluss des Integrationsbeirates erhalten Sie unter www.integrationsbeauftragte.de
Donnerstag: 07. Februar 2013
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Arbeitsmarkt: "Spätstarter gesucht"
300.000 Arbeitslose zwischen 25 und 35 Jahren haben keine Ausbildung. Sie erhalten nun eine zweite Chance. Mit der Kampagne "AusBILDUNG wird was - Spätstarter gesucht" sollen in den nächsten drei Jahren 100.000 junge Erwachsene für eine betriebliche Erstausbildung gewonnen werden.
Junge Erwachsene ohne berufliche Ausbildung sollen verstärkt in den Blickpunkt der Arbeit in den Jobcentern und Arbeitsagenturen rücken. Zum einen, weil ihnen noch ein Erwerbsleben von 30 bis 40 Jahren bevorsteht und zum anderen, weil die Wirtschaft händeringend nach Fachkräften sucht. Angesichts des demografischen Wandels und dem sich bereits in vielen Wirtschaftsbereichen abzeichnenden Fachkräftemangels zeigt sich gesellschaftlich eine große Chance und Notwendigkeit, diese „noch“ Ungelernten zu unterstützen, einen beruflichen Abschluss zu erwerben. Diese Chance wurde in der Vergangenheit unzureichend genutzt. Das soll sich nun ändern. Darauf verständigten sich Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen und Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der BA, mit dem Start der Kampagne „AusBILDUNG wird was – Spätstarter gesucht“.
Junge Menschen sollen dazu motiviert werden, einen neuen Anlauf für eine Aus- oder Weiterbildung zu nehmen, die zu einem Berufsabschluss führt. Denn nichts diskriminiert mehr am Arbeitsmarkt als das Merkmal Ausbildung „ja oder nein“. Dazu werden Jobcenter und Arbeitsagenturen in den kommenden Monaten intensive Gespräche führen. Ziel ist es, in den nächsten drei Jahren 100.000 junge Erwachsene zwischen 25 und 35 Jahren für eine betriebliche Erstausbildung zu gewinnen.
Derzeit sind 300.000 Arbeitslose im Alter zwischen 25 und 35 Jahren ohne Ausbildung, betreut werden sie überwiegend in den Jobcentern. In der Gruppe der 25- bis 35-jährigen Beschäftigten haben gut eine halbe Million Menschen keinen Berufsabschluss. Auch sie sollen im Rahmen der Kampagne angesprochen werden.
Bundesrat:
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Grünes Licht für wichtige Änderungen im Steuerrecht...
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Der Grundfreibetrag steigt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren von einem einfacheren Reisekostenrecht und auch das Unternehmersteuerrecht wird verbessert. Das sind die Initiativen der Bundesregierung, zu denen der Bundesrat seine Zustimmung gegeben hat.
Der Bundesrat hat heute den Weg für wichtige Steuerrechtsänderungen frei gemacht. Dazu gehört die Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages. Die geplante weitergehende Entlastung von Beziehern kleinerer und mittlerer Einkommen durch den Abbau der kalten Progression wurde von der Bundesratsmehrheit weiter blockiert.
Der Grundfreibetrag wird in zwei Schritten angehoben: Ab dem 1. Januar 2013 wird er rückwirkend um 126 Euro auf 8.130 Euro erhöht. Ab dem Jahr 2014 erfolgt dann eine weitere Erhöhung um 224 Euro auf 8.354 Euro. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent bleibt konstant. Der höhere Grundfreibetrag führt zusammen mit der verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit der Rentenversicherungsbeiträge zu einer spürbaren Entlastung insbesondere von kleineren und mittleren Einkommen.
Die weitergehende Entlastung der Steuerzahler durch den Abbau der kalten Progression wird von den SPD-geführten Bundesländern blockiert. Dafür gibt es keinerlei Notwendigkeit oder Rechtfertigung. Dies bedeutet für viele Arbeitnehmer in Deutschland in diesem Jahr Steuererhöhungen durch die Hintertür.
Der Bundesrat hat neben der Erhöhung des Grundfreibetrages folgenden Änderungen des Steuerrechts zugestimmt:
Das Reisekostenrecht wird ab dem Jahr 2014 einfacher zu handhaben sein. Davon werden rund 35 Millionen betroffene Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber gleichermaßen profitieren.
Die Verbesserungen des Unternehmenssteuerrechts haben ebenfalls Zustimmung gefunden. Somit ist der Weg frei für die mittelstandsfreundliche Verdopplung des Verlustrücktrages und der Vereinfachung der Durchführung des Gewinnabführungsvertrags.
Einkommensteuertarif und seine kalte Progression:
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Einkommensteuer:
Alle Menschen, die in Deutschland Geld verdienen, müssen grundsätzlich Einkommensteuer bezahlen.
Sie wird nach dem verfassungsrechtlichen Prinzip der Leistungsfähigkeit erhoben. Das bedeutet, wer mehr verdient, muss auch einen größeren Teil seines Einkommens als Steuer abgeben. Er ist "leistungsfähiger".
Progressive Besteuerung:
In der Einkommensteuer hat man sich dabei für einen progressiven Steuertarif entschieden. Das bedeutet, dass der Durchschnittssteuersatz sich mit wachsendem Einkommen erhöht.
Verlauf des progressiven Tarifs:
Der Einkommensteuertarif beginnt zunächst mit einer Nullzone, dem Grundfreibetrag. Das bedeutet: Vom Einkommen bleiben die ersten 8.004 Euro steuerfrei.
Ab einem Einkommen von 8.004 Euro steigt der Grenzsteuersatz stetig. Er wächst von 14 Prozent auf 42 Prozent.
Der Grenzsteuersatz:
Die Linie zeigt den so genannten Grenzsteuersatz. Er gibt den Steuersatz wieder, mit dem der nächste Euro des zu versteuernden Einkommens zu versteuern ist.
Vereinfacht an einem Beispiel heißt das: Während der 8.004te Euro noch mit einem Steuersatz von 0 Prozent besteuert wird, wird der 8.005te Euro mit einem Steuersatz von 14 Prozent belastet.
Durchschnittssteuersatz:
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Aus diesem Grenzsteuersatz ergibt sich der Durchschnittssteuersatz. Er zeigt, mit welchem Steuersatz das gesamte Einkommen versteuert wird. Also nicht nur der einzelne Euro, wie beim Grenzsteuersatz, sondern der Gesamtbetrag des zu versteuernden Einkommens.
So beträgt der Grenzsteuersatz für den 8.005ten Euro zwar 14 Prozent, für die gesamten 8.005 Euro ergibt sich aber ein Durchschnittssteuersatz von nahezu 0 Prozent.
Was ist eigentlich die kalte Progression?
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Von kalter Progression spricht man, wenn Einkommens- und Lohnerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen und es trotz somit unveränderter Leistungsfähigkeit zu einem Anstieg der Durchschnittsbelastung kommt.
Beispiel: Das Preisniveau steigt in einem Jahr um 2 Prozent. Ein Steuerpflichtiger erzielt im gleichen Jahr einen Einkommenszuwachs von ebenfalls 2 Prozent. Real hat sich an seiner wirtschaftlichen Situation nichts geändert. Seine Kaufkraft ist im Vorjahresvergleich kostant.
Steuerliches Reisekostenrecht und Besteuerung von Unternehmen künftig einfacher zu handhaben:
Das Kernziel der heute vom Kabinett beschlossenen Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts ist, das Steuerrecht einfacher handhabbar zu machen. Mit der Vereinfachung des Reisekostenrechts wollen die Koalitionsfraktionen eine anhaltende Forderung der Wirtschaft wie auch der Steuerverwaltung umsetzen. Von dieser Vereinfachung werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie die Steuerverwaltung gleichermaßen profitieren. Auch das Unternehmenssteuerrecht soll verbessert werden. Dies gilt für den Gewinnabführungsvertrag, der eine Voraussetzung für eine steuerliche Organschaft ist und für die Möglichkeiten, Verluste zurückzutragen. So wird innerhalb stabiler steuerlicher Rahmenbedingungen das Steuerrecht zielgenau und in einem haushalterisch verantwortbaren Rahmen modernisiert.
Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts
Bei den Reisekosten geht es insbesondere um Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten sowie die Frage der Besteuerung von Dienstwagen. In dem Massenverfahren der Abrechnung von Dienstreisen soll der Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten reduziert werden. Dies setzt der Gesetzesentwurf nun durch die folgenden Maßnahmen um:
Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung
Im Bereich der Unternehmensbesteuerung enthält die Formulierungshilfe die beiden folgenden Maßnahmen, um das Unternehmenssteuerrecht effektiv weiterzuentwickeln:
Der Gesetzesentwurf führt insgesamt zu Steuermindereinnahmen von ungefähr 290 Mio. Euro. Davon entfallen rund 220 Mio. Euro auf die Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts.