Rechtsgebiete:
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Arbeitsrecht
Familienrecht
Mietrecht
Sozialrecht
Verkehrsrecht
Zivilrecht
In unseren Büros in Berlin, Kiel und Wittenberg sind Rechts-anwalt Jörg Schindler, Rechtsanwältin Doreen Elmenthaler, Rechtsanwalt
Jan Becker sowie Rechtsanwältin Julia Alexandra Nüß für Sie tätig.
Das Rechtsanwaltsbüro "Schindler Elmenthaler Rechtsanwälte"
in Berlin befindet sich im Stadtbezirk Mitte, mit öffentlichen Verkehrs-mitteln als auch durch PKW gut zu erreichen. Wir werden für Sie im Arbeits- und
Sozialrecht (beispielsweise Kündigungsschutz und Lohnzahlung, bei Problemen mit Arbeitslosengeld I und II), aber auch bei Verkehrsunfällen,
bei familienrechtlichen Problemen sowie im allgemeinen Zivilrecht tätig.
Büro Berlin:
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Rechtsanwalt Jan Becker
Rechtsanwalt Jörg Schindler
Fischerinsel 10
10179 Berlin
Tel: 030 - 206 71 609
Fax: 030 - 206 71 622
Büro Kiel:
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Rechtsanwältin Julia Nüß
Holtenauer Str. 205
24106 Kiel
Tel: 0431 - 28958108
Fax: 0431 - 28968031
Büro Wittenberg:
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Schindler Elmenthaler Rechtsanwälte
Dessauer Str. 288
Lutherstadt Wittemberg
Tel: 03491 - 7690444
Fax: 03491 - 7690442
Für Betroffene, die in Konflikt mit Ihren Krankenkassen geraten sind, können sich an folgende (Beschwerde) Stelle wenden:
Bundesversicherungsamt
Referat II
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Fax: 0228 - 619-1870
Internet: www.Krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/beschwerde/aufsichtsbehoerden/
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Wenn Patienten sich Qualitativ nicht gut und tranzparent Versorgt fühlen, oder schwierigkeiten haben, Ihre Anspüche durchzusetzen, können Sie sich an folgende Adresse
wenden:
Prof. Dr. Claudia Schmidtke
Patientenbeauftragte der Bundesregierung
Friedrichstrasse 108
10117 Berlin
Fax: 030 - 18441-3422
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen
und Patienten sowie bevollmächtigter für Pflege.
Bundesministerium für Gesundheit
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Zuständiger Minister: Jens Spahn
Beauftragte: Prof. Dr. Claudia Schmidtke
Dienstsitz Bonn
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Telefon: 0228-99441-0
Telefax: 0228-99441-1921
Dienstsitz Berlin
Friedrichstraße 108
10117 Berlin
Postanschrift: 11055 Berlin
Telefon: 03018 441-0
Telefax: 03018 441-1921
Telefonnummern der Aufgabenbereiche des Bürgertelefons im
Bundesministerium für Gesundheit:
Bürgertelefon zur Krankenversicherung
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030 / 340 60 66 – 01
|
Bürgertelefon zur Pflegeversicherung
|
030 / 340 60 66 - 02
|
Bürgertelefon zur gesundheitlichen
Prävention
|
030 / 340 60 66 – 03
|
Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte (Schreibtelefon)
|
030 / 340 60 66 - 09,
Fax: 030 / 340 60 66 – 07, E-Mail: info.deaf@bmg.bund.de
info.gehoerlos@bmg.bund.de
|
Gebärdentelefon ISDN-Bildtelefon
|
030 / 340 60 66 – 08
|
Gebärdentelefon Video
over IP
|
gebaerdentelefon.bmg@sip.bmg.
buergerservice-bund.de
|
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Adressen:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Ostmerheimer Str. 220
51109 Köln
oder
Postfach 910152
51071 Köln
nur für schriftliche Medienbestellungen:
51101 Köln (ohne Strasse, ohne Postfach)
Tel.: 0221 8992-0
Fax: 0221 8992-300
E-Mail: poststelle@bzga.de (für Anfragen, Mitteilungen)
E-Mail: order@bzga.de (für
Bestellungen von Medien und Materialien)
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: von 10 bis 22 Uhr und
Freitag bis Sonntag: von 10 bis 18 Uhr
BZgA-Telefonberatung zu HIV und
Aids
Telefon: 01805 555444
(0,14 €/min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42€/Min.)
BZgA-Infotelefon zur
Suchtvorbeugung
Telefon: 0221 892031
(Preis entsprechend der Preisliste ihres Telefonanbieters für
Gespräche in das Kölner Ortsnetz)
Sucht
& Drogen Hotline
Telefon: 01805 313031
(kostenpflichtig. 0,14 €/Min. aus dem Festnetz,
Mobilfunk max. 0,42 €/Min.
Dieser Dienst wird unterstützt von NEXT ID.
Abweichende Sprechzeiten: Mo - So 0 - 24 Uhr)
BZgA-Telefonberatung zur Raucherentwöhnung
Telefon: 01805 313131
(0,14 €/min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42€/Min.)
BZgA-Infotelefon zu
Essstörungen
Telefon: 0221 892031
(Preis entsprechend der Preisliste ihres Telefonanbieters für
Gespräche in das Kölner Ortsnetz)
BZgA-Infotelefon zur
Glücksspielsucht
Telefon: 0800 137 27 00
(kostenfreie Servicenummer)
BZgA/DSO-Infotelefon Organspende
Telefon: 0800 9040400
(kostenfreie Servicenummer - abweichende Sprechzeiten:
Mo bis Fr: 9 - 18 Uhr, Sa: 9 - 13 Uhr)
Unter diesen Rufnummern können leider keine Medienbestellungen entgegengenommen werden. (Ausnahme: Infotelefon Organspende)
Infodienste:
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Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet im
Internet zwei InfoDienste an:
Der InfoDienst
"Gesundheitserziehung/Gesundheitsförderung"
informiert Fachmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in der
Gesundheitsförderung über aktuelle Medien und Veranstaltungen.
Der InfoDienst soll Ihnen helfen, gezielt Informationen und
Erfahrungen von anderen zu erhalten und dazu beitragen, daß
Sie mit anderen in der Gesundheitsförderung Tätigen in Kontakt
treten.
Der InfoDienst "Migration und öffentliche Gesundheit"
informiert über Veröffentlichungen, Projekte und Ideen,
Termine, Tagungen und Fortbildungen auf dem Gebiet
Migration und Gesundheit.
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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik –
das ist einfach viel zu lang!
Deshalb kurz: BSI.
Es wurde am 1. Januar 1991 gegründet und gehört zum
Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern. Das
BSI ist eine unabhängige und neutrale Stelle für Fragen zur
IT-Sicherheit in der Informationsgesellschaft. Derzeit sind
dort über 600 Informatiker, Physiker, Mathematiker und
andere Mitarbeiter beschäftigt. Seinen Sitz hat das BSI in
Bonn.
Was macht das BSI:
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Wer einmal vom "Internetfieber" angesteckt wurde, kann
sich schon bald das Leben ohne Internet nicht mehr vorstellen.
Das Internet ist allgegenwärtig – nicht nur in der Berufswelt,
bei Banken, Behörden und Unternehmen, sondern auch in
immer mehr Haushalten.
Arbeitsplätze werden vernetzt und Daten per E-Mail und Downloads ausgetauscht. Einen Haken hat
die ganze
Entwicklung allerdings:
Mit der rasanten Fortentwicklung der Informationstechnik entstehen neue Sicherheitslücken. Bisher kann nicht aus-
reichend sichergestellt werden, dass die Informationstechnik
das tut, was sie soll, und nichtstut, was sie nicht soll.
Weil die Probleme in der Informationstechnik so vielschichtig sind, ist auch das Aufgabenspektrum des BSI sehr komplex. In einem
Satz heißt das: Das BSI untersucht Sicherheitsrisiken bei der Anwendung der Informationstechnik und entwickelt
Sicherheitsvorkehrungen.
Es informiert also über Risiken, Gefahren und Befürchtungen beim Einsatz der Informationstechnik und
versucht Lösungen dafür zu finden. Dazu gibt es viele unterschiedliche Projektteams, die sich beispielsweise mit der
Sicherheit im Internet oder der Elektronischen Signatur beschäftigen.
Das BSI berät aber auch Hersteller, Vertreiber und Anwender von Informationstechnik.
Darüber hinaus analysiert es Entwicklungen und Trends in der Informationstechnik.
Mehr über die Aufgaben und die Struktur des BSI erfahren Sie auf den Internetseiten des BSI.
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Das Sozialrecht ist ein Rechtsgebiet, das alle betrifft. Das komplexe System der Sozialen Sicherheit dient der Absicherung zentraler Lebensrisiken wie z. B. Arbeitslosigkeit, Alter,
Krankheit und Pflegebedürftigkeit. Kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Bürgerinnen und Bürgern auf der einen und Sozialleistungsträgern auf der anderen Seite entscheiden die
Sozialgerichte.
Anschrift:
Sozialgericht Berlin
Invalidenstrasse 52
10557 Berlin
Tel.: 030 / 90 227 - 0
Fax: 030 / 397 486 30
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Sozialgericht Leipzig
Berliner Strasse 11
04105 Leipzig
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Sächsisches Landessozialgericht
Parkstrasse 28
09120 Chemnitz
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Postanschrift / Telefon / Fax:
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Schloßbezirk 3,
76131 Karlsruhe
Postfach 1771,
76006 Karlsruhe
Telefonzentrale: 0721/9101-0
Fax: 0721/9101-382
Die Verfassungsbeschwerde als Verfahrensmöglichkeit:
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Jeder, der sich durch die öffentliche Gewalt in seinen Grundrechten verletzt fühlt, kann eine Verfassungsbeschwerde erheben. Sie kann sich gegen die Maßnahme
einer Behörde,
gegen das Urteil eines Gerichts oder gegen ein Gesetz richten.
Die Verfassungsbeschwerde bedarf der Annahme zur Entscheidung. Sie ist anzunehmen, wenn ihr grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt, wenn die
geltend gemachte Grundrechtsverletzung besonderes Gewicht hat oder wenn der Beschwerdeführerin oder dem Beschwerdeführer
durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonders schwerer Nachteil entsteht.
Über diese Annahmevoraussetzungen hat das Bundesverfassungs-
gericht vor einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde
selbst zu befinden.
Die Verfassungsbeschwerde ist in der Regel erst zulässig, nachdem die Beschwerdeführerin oder der Beschwerdeführer
die sonst zuständigen Gerichte erfolglos angerufen hat. Verschiedene Einlegungsfristen sind zu beachten. Die Verfassungsbeschwerde muss schriftlich
eingereicht
und begründet werden. Es besteht kein Anwaltszwang. Das Verfahren ist kostenlos. In Missbrauchsfällen kann eine Gebühr bis 2.600,- Euro auferlegt
werden.
Das Bundesverfassungsgericht prüft nur die Einhaltung der Grundrechte. Die Beurteilung sonstiger Rechtsfragen und
die Feststellung von Tatsachen obliegt allein den übrigen Gerichten. Sofern dabei keine Grundrechte verletzt wurden,
ist das Bundesverfassungsgericht an diese Entscheidungen gebunden.
In der Zeit von 1951 bis 2005 sind beim Bundesverfassungs-gericht 157.233 Anträge eingegangen. Darunter waren
151.424 Verfassungsbeschwerden. Sie wurden ganz
überwiegend nicht zur Entscheidung angenommen.
Nur 3.699 Verfassungsbeschwerden waren erfolgreich.
Das sind 2,5%. Trotz dieser geringen Zahl ist die Verfassungsbeschwerde ein bedeutender Rechtsbehelf.
Eine stattgebende Entscheidung kann Wirkungen haben,
die weit über den Einzelfall hinausreichen.
Siehe auch: Merkblatt zur Verfassungsbeschwerde
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Banken- und Versicherungsaufsicht:
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Postfach 1253
53002 Bonn
Fon: 0228 / 4108 - 0
Fax: 0228 / 4108 - 1550
E-Mail: poststelle@bafin.de
Wertpapieraufsicht /
Asset-Management:
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
Marie-Curie-Str. 24-28
60439 Frankfurt
Postfach 50 01 54
60391 Frankfurt
Fon: 0228 / 4108 - 0
Fax: 0228 / 4108 - 123
E-Mail: poststelle@bafin.de
Für Verbraucher und andere Interessierte, die Fragen zu Finanz-
themen haben, bieten wir hier zahlreiche Informationen zu Verbraucherthemen wie die Geldanlage und Antworten zu häufig
gestellten Fragen. Sie finden außerdem Ansprechpartner und Beschwerdestellen für den Fall, dass Sie Probleme mit einem
Unternehmen haben.
Beschwerden und Ansprechpartner:
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Viele Banken sowie die meisten deutschen Versicherer haben sich freiwillig privaten Streitschlichtern, den so genannten Ombuds-
leuten, unterworfen. Die Ombudsleute sind unabhängig.
Schlichtungsstelle nach dem Kapitalanlegegesetzbuch (KAGB)
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Die BaFin bietet Verbrauchern die Möglichkeit, sich an die
Schlichtungsstelle für Verbraucherrechtsstreitigkeiten im
Zusammenhang mit dem Kapitalanlagegesetzbuch zu wenden.
Neben der BaFin wurde auch der Bundesverband Investment
und Asset Management e.V. (BVI)
mit Schlichtungsaufgaben
betraut. Dieser nimmt die Schlichtung für Unternehmen wahr,
die sich seinem Schlichtungsverfahren angeschlossen haben.
Behördenrufnummer 115:
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Für allgemeine Fragen an alle Ämter und Behörden steht Ihnen
die einheitliche Behördenrufnummer 115 von Montag bis Freitag
zwischen 8.00 und 18.00 Uhr zur Verfügung.
BaFin-Verbrauchertelefon:
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An das Verbrauchertelefon der BaFin können Sie Ihre Fragen zu
allen unseren Aufgabenfeldern richten, also zum Banken-,
Versicherungs- und Wertpapierbereich.
Der Service ist unter der Telefonnummer
0228 299 70 299
montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Hier
erhalten Sie beispielsweise Auskünfte
-
zur BaFin selbst,
-
zum Ablauf eines Beschwerdeverfahrens,
-
zum Stand eines laufenden Beschwerdeverfahrens oder
-
zur Zulassung von Unternehmen bzw. Instituten.
Auch einfache Fragen mit rechtlichem Bezug können hier beant-
wortet werden.
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Schuldnerberatungsstellen aller Bezirke in Berlin
Jeder Bezirk in Berlin hat seine eigens zuständige Schuldnerberatungsstelle. Hier finden Sie nun Adressen und Telefonnummern der Stellen
Schuldnerberatungsstellen 02.2013.pdf
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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Anbringung eines Links, die
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