Wichtige Adressen...

Rechtsanwälte Schindler Elmenthaler

 

Rechtsgebiete:

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Arbeitsrecht

Familienrecht

Mietrecht

Sozialrecht

Verkehrsrecht

Zivilrecht

 

In unseren Büros in Berlin, Kiel und Wittenberg sind Rechts-anwalt Jörg Schindler, Rechtsanwältin Doreen Elmenthaler, Rechtsanwalt Jan Becker sowie Rechtsanwältin Julia Alexandra Nüß für Sie tätig.

 

Das Rechtsanwaltsbüro "Schindler Elmenthaler Rechtsanwälte"

in Berlin befindet sich im Stadtbezirk Mitte, mit öffentlichen Verkehrs-mitteln als auch durch PKW gut zu erreichen. Wir werden für Sie im Arbeits- und Sozialrecht (beispielsweise Kündigungsschutz und Lohnzahlung, bei Problemen mit Arbeitslosengeld I und II), aber auch bei Verkehrsunfällen,

bei familienrechtlichen Problemen sowie im allgemeinen Zivilrecht tätig.

 

Büro Berlin:

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Rechtsanwalt Jan Becker

Rechtsanwalt Jörg Schindler

Fischerinsel 10

10179 Berlin

Tel: 030 - 206 71 609

Fax: 030 - 206 71 622

 

Büro Kiel:

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Rechtsanwältin Julia Nüß

Holtenauer Str. 205

24106 Kiel

 

Tel: 0431 - 28958108

Fax: 0431 - 28968031

 

Büro Wittenberg:

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Schindler Elmenthaler Rechtsanwälte

Dessauer Str. 288

Lutherstadt Wittemberg

 

Tel: 03491 - 7690444

Fax: 03491 - 7690442

Bundesversicherungsamt

Für Betroffene, die in Konflikt mit Ihren Krankenkassen geraten sind, können sich an folgende (Beschwerde) Stelle wenden:

 

Bundesversicherungsamt

Referat II

Friedrich-Ebert-Allee 38

 

53113 Bonn

 

Fax: 0228 - 619-1870

 

Internet: www.Krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/beschwerde/aufsichtsbehoerden/

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Patientenrecht

Wenn Patienten sich Qualitativ nicht gut und tranzparent Versorgt fühlen, oder schwierigkeiten haben, Ihre Anspüche durchzusetzen, können Sie sich an folgende Adresse wenden:

 

Prof. Dr. Claudia Schmidtke

Patientenbeauftragte der Bundesregierung

Friedrichstrasse 108

 

10117 Berlin

 

Fax: 030 - 18441-3422

 

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen

und Patienten sowie bevollmächtigter für Pflege.

 

Bundesministerium für Gesundheit

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Zuständiger Minister: Jens Spahn

Beauftragte: Prof. Dr. Claudia Schmidtke

 

Dienstsitz Bonn
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Telefon: 0228-99441-0
Telefax: 0228-99441-1921

 

Dienstsitz Berlin
Friedrichstraße 108
10117 Berlin
Postanschrift: 11055 Berlin
Telefon: 03018 441-0
Telefax: 03018 441-1921

 

Telefonnummern der Aufgabenbereiche des Bürgertelefons im

Bundesministerium für Gesundheit:

 

Bürgertelefon zur Krankenversicherung

 

030 / 340 60 66 – 01

Bürgertelefon zur Pflegeversicherung

 

030 / 340 60 66 - 02

Bürgertelefon zur gesundheitlichen

Prävention

030 / 340 60 66 – 03

Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte (Schreibtelefon)

 

030 / 340 60 66 - 09,

Fax: 030 / 340 60 66 – 07, E-Mail: info.deaf@bmg.bund.de info.gehoerlos@bmg.bund.de

Gebärdentelefon ISDN-Bildtelefon

 

030 / 340 60 66 – 08

Gebärdentelefon Video

over IP

 

gebaerdentelefon.bmg@sip.bmg.

buergerservice-bund.de

   

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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Adressen:

 

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Ostmerheimer Str. 220
51109 Köln

 

oder

 

Postfach 910152
51071 Köln

 

nur für schriftliche Medienbestellungen:
51101 Köln (ohne Strasse, ohne Postfach)

 

Tel.: 0221  8992-0
Fax: 0221  8992-300

 

E-Mail: poststelle@bzga.de (für Anfragen, Mitteilungen)

E-Mail: order@bzga.de (für Bestellungen von Medien und Materialien)

 

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: von 10 bis 22 Uhr und

Freitag bis Sonntag: von 10 bis 18 Uhr

 

BZgA-Telefonberatung zu HIV und Aids
Telefon: 01805 555444
(0,14 €/min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42€/Min.)

 

BZgA-Infotelefon zur Suchtvorbeugung
Telefon: 0221 892031
(Preis entsprechend der Preisliste ihres Telefonanbieters für

Gespräche in das Kölner Ortsnetz)

 

Sucht & Drogen Hotline
Telefon: 01805 313031
(kostenpflichtig. 0,14 €/Min. aus dem Festnetz,

Mobilfunk max. 0,42 €/Min.

Dieser Dienst wird unterstützt von NEXT ID.

Abweichende Sprechzeiten: Mo - So  0 - 24 Uhr)

 

BZgA-Telefonberatung zur Raucherentwöhnung
Telefon: 01805 313131
(0,14 €/min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42€/Min.)

 

BZgA-Infotelefon zu Essstörungen
Telefon: 0221 892031
(Preis entsprechend der Preisliste ihres Telefonanbieters für

Gespräche in das Kölner Ortsnetz)

 

BZgA-Infotelefon zur Glücksspielsucht
Telefon: 0800 137 27 00
(kostenfreie Servicenummer)

 

BZgA/DSO-Infotelefon Organspende
Telefon: 0800 9040400
(kostenfreie Servicenummer - abweichende Sprechzeiten:

Mo bis Fr: 9 - 18 Uhr, Sa: 9 - 13 Uhr)

 

Unter diesen Rufnummern können leider keine Medienbestellungen entgegengenommen werden. (Ausnahme: Infotelefon Organspende)

 

Infodienste:

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Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet im

Internet zwei InfoDienste an:


Der InfoDienst "Gesundheitserziehung/Gesundheitsförderung"

informiert Fachmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in der

Gesundheitsförderung über aktuelle Medien und Veranstaltungen.


Der InfoDienst soll Ihnen helfen, gezielt Informationen und

Erfahrungen von anderen zu erhalten und dazu beitragen, daß

Sie mit anderen in der Gesundheitsförderung Tätigen in Kontakt

treten.

Der InfoDienst "Migration und öffentliche Gesundheit"

informiert über Veröffentlichungen, Projekte und Ideen,

Termine, Tagungen und Fortbildungen auf dem Gebiet

Migration und Gesundheit.


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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik –

das ist einfach viel zu lang!

Deshalb kurz: BSI.

 

Es wurde am 1. Januar 1991 gegründet und gehört zum

Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern. Das

BSI ist eine unabhängige und neutrale Stelle für Fragen zur

IT-Sicherheit in der Informationsgesellschaft. Derzeit sind

dort über 600 Informatiker, Physiker, Mathematiker und

andere Mitarbeiter beschäftigt. Seinen Sitz hat das BSI in

Bonn.

 

Was macht das BSI:

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Wer einmal vom "Internetfieber" angesteckt wurde, kann

sich schon bald das Leben ohne Internet nicht mehr vorstellen.

Das Internet ist allgegenwärtig – nicht nur in der Berufswelt,

bei Banken, Behörden und Unternehmen, sondern auch in

immer mehr Haushalten.

 

Arbeitsplätze werden vernetzt und Daten per E-Mail und Downloads ausgetauscht. Einen Haken hat die ganze

Entwicklung allerdings:


Mit der rasanten Fortentwicklung der Informationstechnik entstehen neue Sicherheitslücken. Bisher kann nicht aus-

reichend sichergestellt werden, dass die Informationstechnik

das tut, was sie soll, und nichtstut, was sie nicht soll.

 

Weil die Probleme in der Informationstechnik so vielschichtig sind, ist auch das Aufgabenspektrum des BSI sehr komplex. In einem Satz heißt das: Das BSI untersucht Sicherheitsrisiken bei der Anwendung der Informationstechnik und entwickelt Sicherheitsvorkehrungen.

 

Es informiert also über Risiken, Gefahren und Befürchtungen beim Einsatz der Informationstechnik und versucht Lösungen dafür zu finden. Dazu gibt es viele unterschiedliche Projektteams, die sich beispielsweise mit der Sicherheit im Internet oder der Elektronischen Signatur beschäftigen.

 

Das BSI berät aber auch Hersteller, Vertreiber und Anwender von Informationstechnik.

 

Darüber hinaus analysiert es Entwicklungen und Trends in der Informationstechnik.

 

Mehr über die Aufgaben und die Struktur des BSI erfahren Sie auf den Internetseiten des BSI.

 

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Sozialgericht Berlin / Leipzig / Sächsisches Landessozialgericht

Das Sozialrecht ist ein Rechtsgebiet, das alle betrifft. Das komplexe System der Sozialen Sicherheit dient der Absicherung zentraler Lebensrisiken wie z. B. Arbeitslosigkeit, Alter, Krankheit und Pflegebedürftigkeit. Kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Bürgerinnen und Bürgern auf der einen und Sozialleistungsträgern auf der anderen Seite entscheiden die Sozialgerichte.

 

Anschrift:

 

Sozialgericht Berlin

Invalidenstrasse 52

 

10557 Berlin

 

Tel.: 030 / 90 227 - 0

Fax:  030 / 397 486 30

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Sozialgericht Leipzig

Berliner Strasse 11

 

04105 Leipzig

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Sächsisches Landessozialgericht

Parkstrasse 28

 

09120 Chemnitz

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Das Bundesverfassungsgericht

Postanschrift / Telefon / Fax:

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Schloßbezirk 3,

76131 Karlsruhe


Postfach 1771,

76006 Karlsruhe


Telefonzentrale: 0721/9101-0

Fax:                    0721/9101-382

 

Die Verfassungsbeschwerde als Verfahrensmöglichkeit:

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Jeder, der sich durch die öffentliche Gewalt in seinen Grundrechten verletzt fühlt, kann eine Verfassungsbeschwerde erheben. Sie kann sich gegen die Maßnahme einer Behörde,

gegen das Urteil eines Gerichts oder gegen ein Gesetz richten.

 

Die Verfassungsbeschwerde bedarf der Annahme zur Entscheidung. Sie ist anzunehmen, wenn ihr grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt, wenn die geltend gemachte Grundrechtsverletzung besonderes Gewicht hat oder wenn der Beschwerdeführerin oder dem Beschwerdeführer

durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonders schwerer Nachteil entsteht.

 

Über diese Annahmevoraussetzungen hat das Bundesverfassungs-

gericht vor einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde

selbst zu befinden.

 

Die Verfassungsbeschwerde ist in der Regel erst zulässig, nachdem die Beschwerdeführerin oder der Beschwerdeführer

die sonst zuständigen Gerichte erfolglos angerufen hat. Verschiedene Einlegungsfristen sind zu beachten. Die Verfassungsbeschwerde muss schriftlich eingereicht

und begründet werden. Es besteht kein Anwaltszwang. Das Verfahren ist kostenlos. In Missbrauchsfällen kann eine Gebühr bis 2.600,- Euro auferlegt werden.

 

Das Bundesverfassungsgericht prüft nur die Einhaltung der Grundrechte. Die Beurteilung sonstiger Rechtsfragen und

die Feststellung von Tatsachen obliegt allein den übrigen Gerichten. Sofern dabei keine Grundrechte verletzt wurden,

ist das Bundesverfassungsgericht an diese Entscheidungen gebunden.

 

In der Zeit von 1951 bis 2005 sind beim Bundesverfassungs-gericht 157.233 Anträge eingegangen. Darunter waren

151.424 Verfassungsbeschwerden. Sie wurden ganz

überwiegend nicht zur Entscheidung angenommen.

Nur 3.699 Verfassungsbeschwerden waren erfolgreich.

Das sind 2,5%. Trotz dieser geringen Zahl ist die Verfassungsbeschwerde ein bedeutender Rechtsbehelf.

Eine stattgebende Entscheidung kann Wirkungen haben,

die weit über den Einzelfall hinausreichen.

 

Siehe auch: Merkblatt zur Verfassungsbeschwerde

 

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Banken- und Versicherungsaufsicht:

Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht

Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn

Postfach 1253
53002 Bonn

Fon: 0228 / 4108 - 0
Fax: 0228 / 4108 - 1550

E-Mail: poststelle@bafin.de
Wertpapieraufsicht /
Asset-Management:
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht

Marie-Curie-Str. 24-28
60439 Frankfurt

Postfach 50 01 54
60391 Frankfurt

Fon: 0228 / 4108 - 0
Fax: 0228 / 4108 - 123

E-Mail: poststelle@bafin.de

Für Verbraucher und andere Interessierte, die Fragen zu Finanz-

themen haben, bieten wir hier zahlreiche Informationen zu Verbraucherthemen wie die Geldanlage und Antworten zu häufig

gestellten Fragen. Sie finden außerdem Ansprechpartner und Beschwerdestellen für den Fall, dass Sie Probleme mit einem

Unternehmen haben.

 

Beschwerden und Ansprechpartner:

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Viele Banken sowie die meisten deutschen Versicherer haben sich freiwillig privaten Streitschlichtern, den so genannten Ombuds-

leuten, unterworfen. Die Ombudsleute sind unabhängig.

 

Schlichtungsstelle nach dem Kapitalanlegegesetzbuch (KAGB)

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Die BaFin bietet Verbrauchern die Möglichkeit, sich an die

Schlichtungsstelle für Verbraucherrechtsstreitigkeiten im

Zusammenhang mit dem Kapitalanlagegesetzbuch zu wenden.

 

Neben der BaFin wurde auch der Bundesverband Investment

und Asset Management e.V. (BVI) mit Schlichtungsaufgaben

betraut. Dieser nimmt die Schlichtung für Unternehmen wahr,

die sich seinem Schlichtungsverfahren angeschlossen haben.

 

Behördenrufnummer 115:

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Für allgemeine Fragen an alle Ämter und Behörden steht Ihnen

die einheitliche Behördenrufnummer 115 von Montag bis Freitag

zwischen 8.00 und 18.00 Uhr zur Verfügung.

 

BaFin-Verbrauchertelefon:

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An das Verbrauchertelefon der BaFin können Sie Ihre Fragen zu

allen unseren Aufgabenfeldern richten, also zum Banken-,

Versicherungs- und Wertpapierbereich.

 

Der Service ist unter der Telefonnummer

0228 299 70 299

montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Hier

erhalten Sie beispielsweise Auskünfte

  • zur BaFin selbst,
  • zum Ablauf eines Beschwerdeverfahrens,
  • zum Stand eines laufenden Beschwerdeverfahrens oder
  • zur Zulassung von Unternehmen bzw. Instituten.

Auch einfache Fragen mit rechtlichem Bezug können hier beant-

wortet werden.

 

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Schuldnerberatungsstellen aller Bezirke in Berlin
Jeder Bezirk in Berlin hat seine eigens zuständige Schuldnerberatungsstelle. Hier finden Sie nun Adressen und Telefonnummern der Stellen
Schuldnerberatungsstellen 02.2013.pdf
Adobe Acrobat Dokument 159.7 KB

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Haftungsausschluss / Disclaimer:

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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Anbringung eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf.

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Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam

werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekannt-

werden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte

umgehend entfernen.

 

Quellenangaben: Disclaimer eRecht24

 

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Auch wir schließen uns dieser bundesweiten Kampagne an und hoffen damit, viele Menschen zum Nachdenken zu bewegen und davon zu überzeugen, das Hass und Gewalt gegen Flüchtlinge und deren Unterkünfte keine Rechtfertigung von Ängsten und Sorgen der Menschen  in unserem Land darstellt.

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Liebes Team von

Chiron-Praxis,


Gerne nehmen wir Eure

Einladung an, unsere

Internetseiten miteinander zu verlinken.

 

www.chiron-praxis.de

 

        Das Team vom

   Netzwerk für soziale

       Angelegenheiten

 

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Unsere Geschäftsstellen befinden sich an folgenden Standorten:
 
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  "Netzwerk für soziale
      Angelegenheiten"
              -Berlin-
         
     -am Standort: Berlin-
       Prenzlauer Berg /    
              Pankow 
 
c/o Carsten Braun
Storkower Str. 108
10407 Berlin
 
E-Mail:
 
 
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  "Netzwerk für soziale
      Angelegenheiten" 
            -Sachsen-  
   
-am Standort: Leipzig -
  Anger-Crottendorf          
 
E-Mail:
 
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Beide Projekte arbeiten
selbständig und auf Grundlage unserer  Projektsatzung in Verbindung mit dieser Internetseite. 
Das Netzwerk stellt seine
Hilfen kostenfrei für den
Betroffenen zur Verfügung.
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