Das Netzwerk agiert selbstlos, unabhängig, überparteilich und kostenlos für den Hilfesuchenden, gleich welcher Religion dieser angehört und unabhängig seiner sexuellen Orientierung.
"Ihre soziale Integrität ist unser Anspruch"
Trotz defizitärer Haushalte in vielen Bundesländern, Gemeinden
und Kommunen übernehmen die Behörden und Verwaltungen viel Verantwortung für den Bürger.
Die gesetzliche Grundlage SGB I bis SGB XII ist, dass ein menschen-würdiges Leben garantiert bleibt und mittels Gleichstellungsgesetz für Behinderte sowie dem Anti-diskriminierungsgesetz ein barriere-freies Leben ermöglicht
wird.
Da es sich hierbei um ein privates Projekt handelt, bekommen
wir keine staatliche Unterstützung, können somit unabhängig, überparteilich und kostenlos an den Bedürfnissen der betrof-
fenen Bürger orientiert, agieren.
Die Grundlage unserer Projektarbeit dieses Netzwerkes ist die
Satzung und Internetseite. Beides zusammen soll nun die Arbeit
und Ziele dieses privaten Projektes darstellen.
Einige Punkte, die in unsere Satzung geschrieben wurden, dürfen
auch nicht geändert werden, so z.B., das es keinerlei Umlagen,
ausser dem Mitgliedsbeitrag (niedrigschwellig, um eine möglichst
breite Bevölkerung ansprechen zu können), auf die Mitglieder
geben darf. Die laufenden Kosten sind so gering wie möglich zu
halten und auf das notwendigste zu beschränken.
Auch werden die von uns angebotenen Hilfen nicht an eine Mitgliedschaft gebunden. Wir als Projekt müssen die Menschen mit Argumenten überzeugen, das wir anders sind, als alle anderen Projekte und es lohnend für unsere Gesellschaft ist, unseren Gedanken der Hilfe weiterzutragen und dafür ein-zutreten.
Um dieses zu gewährleisten, wollen wir das Gremium eines Vereinsausschusses integrieren. Dieser soll die Einhaltung der vorliegenden Satzung in Verbindung mit dieser Internet-seite überwachen.
Das Projekt wird zur Zeit von 2 Personen geführt:
1.) Gründer des Projekts: Carsten Braun
(März 2011) Storkower Str. 108
10407 Berlin
2.) Mitzeichner: Renè Riethig
(Oktober 2011) Gregor-Fuchs-Str. 28
04318 Leipzig
Beide führen das Projekt gemeinsam und treffen alle, für das Projekt wichtigen Entscheidungen, zusammen. Beide agieren Ehrenamtlich und bekommen weder eine Aufwandspauschale, noch irgendeine andere finanzielle Vergütung.
Es wird zu jedem abgelaufenen Geschäftsjahr einen Geschäftsbericht geben wird und dieser hier auf dieser Internetseite veröffentlicht.
Unsere "Satzung" und den zugehörigen "Mitgliedsantrag" finden Sie in der Rubrik "Impressum" und hier im Anschluss zum Download als PDF-Datei.
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Die Selbstlosigkeit ist die zentrale steuerrechtliche Voraus-setzung für die Feststellung der Gemeinnützigkeit im Sinne
der Abgabenordnung. Eine selbstlose Tätigkeit im Sinne des
§ 55 AO ist die Förderung oder Unterstützung, „wenn dadurch nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke - zum Beispiel gewerbliche Zwecke oder sonstige Erwerbszwecke - verfolgt werden “. Die Uneigennützigkeit ist voll umfänglich nur gegeben, wenn die Satzung eine Förderung der Allgemeinheit vorschreibt und auch die tatsächliche Geschäftsführung alle Mittel dem-entsprechend einsetzt.
Das Gebot der Selbstlosigkeit erlaubt der Körperschaft zwar, Gewinne zu erwirtschaften, allerdings darf der Gesamtumfang der Tätigkeit nicht in erster Linie auf die Mehrung des eigenen Vermögens gerichtet sein. Die Verwendung sämtlicher Gewinne – ob aus Zweckbetrieb, Wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb oder Vermögensverwaltung – unterliegt darüber hinaus strikten Regeln und die Missachtung der Ausschlussmerkmale führt zum Verlust der Steuerbegünstigung.
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Berlin, den 27.11.2013
Ehrenamtliche Mitarbeiter gesucht!!!